Innungsversammlung 2012

Altauto

Mit der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - Altfahrzeug V) wird die Altfahrzeugentsorgung in Deutschland sichergestellt.

Die Kfz-Betriebe des Kfz-Gewerbes können sich zur Annahme von Altfahrzeugen als berechtigte Altfahrzeugannahmestellen durch die Kfz-Innung anerkennen und überwachen lassen.

Arbeitsanweisungdownloads: 166 | type: pdf | size: 71 kB
Die Arbeitsanweisung gilt für anerkannte Annahmestellen und bezieht sich auf das betriebsinterne Arbeitsverfahren - Annahme, Bereitstellung und Weiterleitung von Altfahrzeugen an einen anerkannten Demontagebetrieb. Wird von der Annahmestelle das in der Betriebsanweisung beschriebenen Arbeitsverfahren angewendet, können in aller Regel Störungen, die zu einer Gefährdung der Umwelt führen könnten, ausgeschlossen werden. Die Arbeitsanweisung ist im Betrieb gut sichtbar anzubringen. (Auszug aus "Altfahrzeuge - Der Kfz-Betrieb als anerkannte Annahmestelle im Kfz-Gewerbe")