Mit der Schiedsstelle streben Autobesitzer und Kfz-Betriebe an, Streitigkeiten gütlich beizulegen.

Die Schiedskommission besteht aus einem, zum Richteramt oder als Rechtsanwalt befähigten Vorsitzenden, 4 unabhängige Sachverständige, die die DEKRA, den TÜV, die GTÜ, oder den ADAC vertreten oder ein selbständiges Ingenieurbüro für Kfz-Technik unterhalten, 1 Vertreter der Kraftfahrzeuginnung (Kfz-Meister) sowie einen/eine Sachbearbeiter/in, der/die die Geschäftsstelle leitet.

Wann wenden Sie sich an die Schiedsstelle?

Wenn Ihnen die Rechnung zu hoch erscheint, die Notwendigkeit der Reparatur angezweifelt wird oder Sie der Meinung sind, dass der Auftrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Welche Voraussetzungen für einen Schiedsantrag müssen erfüllt werden?

  1. Die Werkstatt, bei der Ihr Auto repariert wurde, muss Mitglied der Kfz-Innung Freiburg sein.
    Die Mitgliedschaft in der Kfz-Innung Freiburg ist freiwillig. Der Betriebssitz muss im Landkreis
    Emmendingen, Freiburg oder Breisgau-Hochschwarzwald sein.
    Ob ein Betrieb Mitglied ist, erfahren Sie in der Innungsgeschäftsstelle – Telefon 0761 / 3843936-0.
  2. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Rechnungslegung gestellt werden.
  3. Das Nutzungsgewicht von 3,5 t des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden.
  4. Diese Streitigkeit darf nicht bei Gericht anhängig sein.
  5. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie der aktuell gültigen Geschäfts- und Verfahrensordnung

Wie wenden Sie sich an die Schiedsstelle?

Sie füllen einen Schiedsantrag aus und senden diesen zusammen mit Kopien der vorhandenen Beweisdokumente an die Schiedsstelle.